von Ricardo Peyerl und Peter Pisa

Manuela fuhr mit ihrer Freundin in die Shopping City Süd. Dort gab sie das Urlaubsgeld der Familie aus.

Manuela kaufte: Ein Reisegitterbett samt Bettzeug, einen Maxi-Cosi-Autokindersitz, zwei Kinderwagen, Babywäsche, Babyspielzeug, Schultaschen . . . Insgesamt blätterte Manuela an zwei Tagen rund 1500 Euro auf die Ladentische diverser Baby- und Kinder-Ausstattungsgeschäfte.

Manuela ist elf Jahre alt, ihre Freundin ist um ein knappes Jahr älter.

Die beiden Mädchen schleppten die Sachen nach Hause und versteckten sie in der Garage. Dort spielten sie Vater-Mutter-Kind.

Den Verkäuferinnen hatten sie erzählt, beide Mamas würden auf der Entbindungsstation liegen. Es wäre keine Zeit mehr gewesen, vorher alles für die Babys einzukaufen.

Und alle Verkäuferinnen glaubten die Geschichte. Manche erklärten den Kindern noch genau, wie man das Reisegitterbett zusammenbaut oder den Kinderwagen aufklappt. Niemand fragte nach der Klinik, in der die Mamas angeblich lagen; geschweige denn, dass jemand versucht hätte, bei den Mädchen daheim anzurufen.

Manuelas Vater hatte inzwischen Handwerker verdächtigt, seine Urlaubskasse geplündert zu haben. Man hätte mit dem Geld eine Flugreise auszahlen wollen.

Nach einigen Tagen entdeckten die Eltern in der Garage das Warenlager. Manuela hatte sich immer eine kleine Schwester oder einen Bruder gewünscht. Mit elf gab sie die Hoffnung auf und erfüllte sich ihren Traum anders.

Der Vater nahm die Sachen und brachte sie zurück in die SCS. Das heißt: Er versuchte es. Einige Geschäfte machten den ungültigen Handel mit der Minderjährigen (siehe Zusatzbericht) anstandslos rückgängig. Jene Firma aber, in der Manuela die meisten Babysachen gekauft und den größten Betrag ausgegeben hatte (1320 Euro), machte diverse Mängel geltend.

NUR UNGEBRAUCHT Sollte sich "tatsächlich die Unwirksamkeit" der mit der Minderjährigen geschlossenen Rechtsgeschäfte "herausstellen", nehme man die Ware zurück. Allerdings nur "originalverpackte ungebrauchte Ware". Die Mädchen aber haben alles ausgepackt und damit gespielt. Das Reisebett ist ein wenig abgewetzt, auch der Kinderwagen ist gebraucht.

Für das Bett will die Firma nur noch 5 Prozent des Kaufpreises zurückzahlen, für den Kinderwagen 20 Prozent. Außerdem begehrt man "ein angemessenes Benützungsentgelt für die Zeit des titellosen Gebrauchs".

Der Anwalt der Familie, Gerhard Deinhofer, kontert: "Ohne Verkauf an eine Minderjährige wäre ein allfälliger Schaden gar nicht erst entstanden." Unterstützt durch den Verein für Konsumenteninformation wird jetzt gegen die Firma prozessiert.

Quelle: KURIER / 16.03.2003 / Seite 13